Das Märchen vom Gastbeitrag

Es ist Weihnachten, Zeit der Besinnung und vor allem der Wunder. So verwundert es nicht, dass auf gar nicht wundersame Weise immer wieder wunderbare Mails eintreffen, die ganz einfach Geld versprechen. Man müsste nur einen Gastbeitrag veröffentlichen und schon fließen Milch und Honig.

Dieser Gastbeitrag würde von einem Spezialisten, einem Journalisten oder gleich von einem ganzen Expertenteam thematisch auf die eigene Seite angepasst und sich somit unauffällig in das bestehende Angebot der eigenen Beiträge einfügen. Selbstverständlich würde man in dem Beitrag einen kleinen Link unterbringen wollen.

Was toll klingt, steckt voller Fallen für den Unbedarften. Es ist legitim, mit einer Website ein wenig Geld zu verdienen. Nicht legitim ist es jedoch, wenn hier Firmen versuchen, scheinbar ahnungslose Websitebetreiber ausnutzen. Neben dem üblichen Schwachsinn, den man sonst so erhält, tat sich Anfang der Woche ein Unternehmen aber besonders dreist hervor. Allein das unaufgeforderte Anschreiben dieser GmbH war schon so widerlich, dass wir uns den Spaß erlaubt haben, uns dumm zu stellen und zu schauen, wie weit dieser Lügenbaron es auf die Spitze treibt, um seinen Link unterzubringen.

Man schrieb uns an, dass unsere Seite hochwertigen Content bietet, eine Kooperation deswegen von beiderseitigem Nutzen sei. Dazu würde ein Expertenteam in Sachen Videospiele einen Beitrag verfassen, den wir veröffentlichen sollten. Kein Wort von einem Link oder weiteren Abläufen. Wir stellten uns dumm und fragten an, wo hier der Mehrwert eines Gastbeitrages läge, den wir doch auch selbst verfassen könnten? Der Mehrwert bestehe aus dem Artikel selbst und einer Aufwandsvergütung von leider nur 70,-€, man sei schließlich ein junges Unternehmen. Noch immer kein Wort von einem Link.

So folgte Mail auf Mail, die Lügen und Täuschungen wurden immer dreister. Man gab nun auf Nachfrage an, dass der Beitrag keine Werbung sei, demnach nicht als solche ausgewiesen sein muss. Der journalistische Kodex werde nicht verletzt, der nun doch beiläufig erwähnte Link sei ein sanfter Anker. Obendrein hätten DoFollow-Links nichts mit kommerziellen/externen Inhalten oder verpflichtenden Deklarierungen zu tun, dies sei ein Mythos, den man nicht verstehe. Auch diese Aussage war eine bewusste Täuschung, denn diese Links haben tatsächlich nichts mit gesetzlich vorgeschriebenen Deklarierungen zu tun, sehr wohl aber mit Google. Dies wurde wohl vergessen zu erwähnen?

paragrafen2Nach der letzten Mail klärten wir den Herren auf und machten ihn darauf aufmerksam, an welchen Stellen seiner Mails Unwahrheiten und Täuschungen vorliegen. Daher nur kurz und knapp, denn das Internet ist voll von erläuternden Gesetzen und Beispielen:

Auch ein Gastbeitrag, für den eine Aufwandsentschädigung bzw. ein Entgelt versprochen, gefordert oder gezahlt wird, ist Werbung und muss gemäß Pressegesetz und UWG als Anzeige oder Sponsored Post gekennzeichnet sein. Anderenfalls drohen Abmahnungen und Klagen, Stichwort Trennungsgebot. Die in einem solchen Beitrag untergebrachten Links sind sogenannte DoFollow-Links, die von Google seit 2012 im schlimmsten Fall mit dem Verlust des eigenen Rankings abgestraft werden, Stichwort Penguin und Penguin 2.0. Google richtet sich damit gegen die Manipulation von Rankings.

Wer also eine Anfrage nach einem Gastbeitrag erhält, sollte entweder fit in Sachen Recht und Google sein oder aber solche Mails gleich löschen. Nun kümmert sich unser Expertenteam darum und prüft, ob hier ein Betrugsversuch und/oder weitere Punkte vorliegen? Im besten Fall kommt besagte GmbH mit einer Unterlassungsverfügung davon. Geld kostet das trotzdem, denn auch unser Experte will bezahlt werden – nur eben nicht von uns.