abgemahnt … das tut weh!

Auf den ersten Blick hat eine Community-Seite über das Thema Videospielen nicht viel mit dem Thema Abmahnungen im Internet zu tun … auf den zweiten aber schon. Damit ihr als Konsolenfans, Videospieler und Sammler nicht ähnlich auf die Fresse fallt wie ich, folgt an dieser Stelle ein Beitrag in eigener Sache:

Es gibt Menschen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, das Internet nach Seiten zu durchforsten, die mit Beiträgen versehen sind, die nicht aus der Feder des Seiten-Betreibers stammen, oder in denen das Impressum oder andere Pflichtangaben fehlerhaft sind. Im Januar 05 erreichte mich eine Abmahnung eines Rechtsanwaltes, der eine Urheberrechtsverletzung über einen auf einer anderen Website verwendeten Beitrag mir gegenüber geltend macht. Anbei eine Rechnung über die stattliche Summe von über 1100,-Euro. Über diesen Beitrag wäre er in Ermittlung in anderer Sache eher zufällig gestoßen.

Das Problem an der deutschen Rechtssprechung ist folgende: Nicht der Abmahnende muss nachweisen, dass er der Urheber eines Beitrages ist, sondern der Abgemahnte muss beweisen, dass der Abmahnende NICHT der Urheber ist !!! Im Normalfall also ein Ding der Unmöglichkeit. Es blieb mir also keine weitere Chance, als in einem persönlichen Gespräch an das Verständnis des Anwalts zu appellieren, mich zu entschuldigen und auf Milde zu hoffen. Nach gründlicher Prüfung meines Anwaltes sind die Chancen auf einen Rechtsstreit mehr als aussichtslos und kostspielig. Ausserdem ist das Urheberrechtsgesetz über 50 Jahre alt und scheint von daher aufgrund der rasanten Entwicklung der elektronischen Medien hoffnungslos veraltet zu sein.

Letztendlich konnte ich abschließend in einem persönlichen Gespräch dem abmahnenden Anwalt glaubhaft versichern, hier nicht bewußt, sondern im Irrglauben gehandelt zu haben. Aber Strafe muss sein. Letztendlich blieben 355,- Euro übrig, zzgl. der Summe von 180,- Euro für mein anwaltliches Beratungsgespräch. Streitigkeiten rund um das Urheberrecht und das Online- und Medienrecht werden nämlich nicht von der Rechtsschutz Versicherung getragen :o(

Nun werden einige denken, selbst Schuld, so einen Beitrag zu verwenden oder zu kopieren. Das Problem daran war, dass dieser Bericht auf einer seriösen Seite zur freien Verfügung gestellt wurde, also für jedermann frei verwendbar. Im Nachhinein ein teurer Irrtum.

Zum Vergleich: Ähnlich verhält es sich mit dem Bilderklau im Internet. Einige von euch, die wie ich bei ebay des öfteren Spiele mit eigenen Fotos einstellen, werden dieses kennen: Ein Foto des zu verkaufenden Spieles wird gemacht und bei ebay eingestellt. Wochen später findet man sein Foto bei einer anderen Auktion für das gleiche Spiel. Auch dieses stellt schon eine Verletzung des Urheberechts dar.